Minijobs
Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung; die maximale Verdienstgrenze im Monat beträgt 400 Euro. Vor allem für Langzeitarbeitslose kann ein Minijob eine gute Geleenheit sein, um den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu bekommen oder um berufliche Erfahrungen zu sammeln. Auch neue Kontakte können so geknüpft werden.
Bei den Minijobs werden grundsätzlich zwei Formen unterschieden: ein Minijob nach Dauer der Tätigkeit und ein Minijob nach der Entlohnung. Eine Beschäftigung, die aufgrund ihrer Dauer geringfügig ist, wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet. Als geringfügig entlohnte Beschäftigung wird die Art der Tätigkeit bezeichnet, die aufgrund ihrer Entlohnung gering ausfällt.
Eine weitere Unterscheidung besteht zwischen Minijobs, die im privaten Bereich ausgeführt werden sowie zwischen Arbeitsstellen, die gewerblicher Art sind. Vorteil der Minijobs ist, dass der Arbeitnehmer keine Steuern oder weitere Abgaben zahlen muss. Auch Arbeitgeber zahlen für Minijob-Angestellte nur einen Pauschalbetrag zur Renten- und Krankenversicherung an die Knappschaft. Arbeitslose, die einen Minijob ausüben möchten, müssen dies bei ihrem zuständigen Arbeitsamt anmelden. Ob dieser schließlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, entscheidet die Agentur für Arbeit. Ein Minijob kann aber auch neben einer bereits gemeldeten versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden.
Auch Minijobs müssen der Sozialversicherung gemeldet werden.